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BFH Urteil v. - VI R 63/82

Der seit 1975 verheiratete Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein jugoslawischer Staatsangehöriger, reiste im August 1977 in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) ein, um hier zu arbeiten. Anfang November 1977 kam seine Ehefrau nach und wohnte beim Kläger in W. Auf ihre polizeiliche Anmeldung vom 18. November 1977 wurde der Ehefrau zunächst keine Aufenthaltserlaubnis erteilt, weil sie als Grund ihrer Einreise angegeben hatte, sie wolle ihren Ehemann lediglich besuchen. Jedoch wurde auf Antrag am 18. Januar 1978 eine Aufenthaltserlaubnis zunächst für ein Jahr erteilt und später wiederholt verlängert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 70
JAAAB-28504

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