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BFH Beschluss v. - VI R 185/82

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde in den Jahren 1976 und 1977 zur Einkommensteuer veranlagt. Da sie für das Streitjahr 1978 trotz besonderer Aufforderung keine Einkommensteuererklärung eingereicht hatte, führte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Einkommensteuerveranlagung für dieses Jahr im Schätzungswege durch.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 414
JAAAB-28488

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