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BFH Urteil v. - VI R 176/81

Der Kläger ist Elektromonteur und seit Jahren auf auswärtigen Baustellen tätig. In seinem Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich machte er u. a. neben den Fahrtkosten von seiner Schlafstelle zu den jeweiligen Baustellen an 220 Tagen folgende Werbungskosten geltend:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 45
FAAAB-28485

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