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BFH Beschluss v. - VII R 59/85

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) ordnete mit Verfügung vom 20. September 1982 an die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 284 der Abgabenordnung (AO 1977) an. Die von der Klägerin dagegen erhobenen Einwendungen wies das FA durch Bescheid vom 10. November 1982 zurück. Beschwerde und Klage gegen diesen Bescheid hatten keinen Erfolg.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 169
LAAAB-28444

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