Der Kläger war in den Jahren 1979 und 1980 der Buchhalter der GmbH, über deren Vermögen im Oktober 1980 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Bei einer von der Steuerfahndungsstelle A durchgeführten Prüfung wurde festgestellt, daß die GmbH u. a. in erheblichem Umfang mit Hilfe fingierter Lieferantenrechnungen Vorsteuerabzugsbeträge angemeldet und sich hatte auszahlen lassen. Da nach dem Ergebnis der Steuerfahndungsprüfung der Kläger als der Initiator dieser Maßnahmen anzusehen war, nahm ihn das FA - nach fruchtlosen Vollstreckungsversuchen bei der GmbH - mit Bescheid vom Juni 1982 in Form der Einspruchsentscheidung vom Februar 1983 wegen Steuerhinterziehung (§ 370 der Abgabenordnung - AO 1977 -) gemäß § 71 der Reichsabgabenordnung (AO) in Haftung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1986 S. 674 ZAAAB-28422
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.