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BFH Urteil v. - VII R 143/81

Der Kläger war alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Über deren Vermögen ist am 10. Mai 1974 das Konkursverfahen eröffnet worden. Mit Haftungsbescheid vom 3. Februar 1977 nahm das FA den Kläger für Umsatzsteuer und Vermögensteuer in Höhe von 32 292,66 DM in Anspruch. Davon beanspruchte das FA im Klageverfahren nur mehr Umsatzsteuer 1972 und 1973 sowie Vermögensteuer 1972 in Höhe von insgesamt 27 684 DM. Das FG wies die Klage im wesentlichen ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 100
EAAAB-28416

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