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BFH Beschluss v. - VIII S 11/85

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hatten beim Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) beantragt, die bestandskräftige Einkommensteuerveranlagung 1978 zu ändern und für 1979 erstmals eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen. Das FA lehnte die Anträge ab. Die Einsprüche der Antragsteller gegen den Ablehnungsbescheid in der Einkommensteuersache 1978 und gegen den Nichtveranlagungsbescheid 1979 wies das FA durch Einspruchsentscheidungen vom 10. Dezember 1984 als unbegründet zurück.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 462
BFH/NV 1987 S. 462 Nr. -1
ZAAAB-28380

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