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BFH Urteil v. - VIII R 295/82

Aufgrund einer 1975 durchgeführten Steuerfahndungsprüfung sah der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) den Kläger und Revisionskläger (Kläger) als Gesellschafter einer im übrigen aus den Personen X., Y. und Z. bestehenden, inzwischen erloschenen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) an. Er rechnete ihm deshalb in den einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden für 1973 und 1974 Gewinnanteile zu.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 411
YAAAB-28350

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