Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) war bis zum 30. April 1980 alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer GmbH, die inzwischen in Konkurs gefallen ist. Alleiniger Gesellschafter der GmbH war seit Ende 1978 der Kaufmann S, dem der Antragsteller bereits im Zeitpunkt seiner Bestellung als Geschäftsführer Anfang 1978 eine Generalvollmacht zur Vertretung der GmbH ausgestellt hatte. Der Beklagte, Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) nahm den Antragsteller wegen nicht abgeführter Lohnsteuer und Lohnkirchensteuer der GmbH durch Haftungsbescheid nach § 69 i. V. m. § 34 der Abgabenordnung (AO 1977) als Haftenden in Anspruch.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1986 S. 650 SAAAB-28297
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.