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BFH Beschluss v. - VI B 111/84

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist seit Januar 1983 geschieden. Das Sorgerecht für das aus der geschiedenen Ehe hervorgegangene Kind (geboren 1980) steht beiden Eltern zu.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 298
CAAAB-28259

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