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BFH Urteil v. - IV R 27/82

Im Streitjahr 1973 bestand zwischen den Brüdern K und H eine Rechtsgemeinschaft, deren Umfang und genauere Rechtsnatur (Bruchteilsgemeinschaft oder Erbengemeinschaft) sich aus den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) nicht ergibt. Das FG hat die Gemeinschaft selbst als Klägerin bezeichnet. Der Senat geht davon aus, daß damit nur die Gesamtheit der Mitglieder gemeint ist, die entsprechend dem Zivilrecht allein Kläger und Revisionskläger (Kläger) sein kann. Kläger waren also ursprünglich K und H (K ist während des Klageverfahrens im Jahre 1979 verstorben.).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 85
RAAAB-28160

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