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BFH Urteil v. - IV R 277/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Arzt in eigener Praxis tätig. Er ist an einer gewerblich tätigen KG in Berlin beteiligt. Für diese Gesellschaft wurden für die Jahre 1975 bis 1977 Verluste sowie Verlustanteile des Klägers in bestimmter Höhe festgestellt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) paßte die Einkommensteuerbescheide des Klägers diesen Feststellungen an. Die KG erhob gegen die Gewinnfeststellungsbescheide Einspruch und beantragte Aussetzung der Vollziehung durch vorläufige Zuerkennung von Verlusten in größerer Höhe. Das zuständige Betriebs-FA wies diesen Antrag nach Darstellung des Klägers zurück; über die Beschwerde sei noch nicht entschieden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 709
UAAAB-28159

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