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BFH Urteil v. - IV R 238/83

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die seit dem 6. Dezember 1974 verheiratet sind; sie wurden im Streitjahr 1974 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt, während für den Kläger im Streitjahr 1973 eine Einzelveranlagung durchgeführt wurde. Am 2. Mai 1973 hatte der Kläger eine Zahnarztpraxis eröffnet, aus der er in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezog.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 504
BFH/NV 1987 S. 504 Nr. -1
SAAAB-28151

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