Die Antragsteller, Kläger und Revisionskläger (Antragsteller) sind Eheleute. Der Ehemann übernahm im Jahre 1970 von seinem Vater die Bäckerei mit Lebensmitteleinzelhandel. In dem Übergabevertrag war der Mutter des Antragstellers - ebenso wie dessen Vater - ein Wohnrecht bei freier Beheizung und Beleuchtung, ferner volle Verköstigung, Wartung und Pflege sowie eine Unterhaltsrente nebst Zahlung aller Versicherungsbeiträge zugesagt worden. Die 1904 geborene Mutter war seit 1964 im Betrieb beschäftigt. Noch im Jahre 1970 (mit Datum vom 1. Januar 1970) schloß der Antragsteller mit seiner Mutter einen Arbeitsvertrag, wonach diese aushilfsweise als Verkäuferin im Ladengeschäft tätig sein sollte; die Bruttovergütung sollte monatlich 200 DM betragen. In den Streitjahren 1974 bis 1976 erhöhte sich die gezahlte jährliche Bruttovergütung auf 3 200 DM, 3 800 DM und 4 300 DM. Im Betrieb des Antragstellers waren neben der Mutter noch die Ehefrau und der Vater im Rahmen von Arbeitsverhältnissen beschäftigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1986 S. 203 JAAAB-28102
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