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BFH Beschluss v. - I S 5/84

Im Hauptverfahren ist streitig, ob zwischen der Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) - einer GmbH - und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Egdar und Robert A (GdbR) ein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist und ob Verluste aus den Jahren 1972 und 1973 bei den Körperschaftsteuerveranlagungen für 1975 bis 1977 berücksichtigt werden können.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 118
ZAAAB-28101

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