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BFH Urteil v. - I R 227/81

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine AG, erzeugt und liefert elektrische Energie. Sie erwarb im Jahre 1949 ein Flußkraftwerk. Dabei verpflichtete sie sich u.a., "für alle Zeiten" die Reinigung und Instandhaltung von Be- und Entwässerungsanlagen auf fremdem Grund und Boden zu übernehmen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 123
BFH/NV 1987 S. 123 Nr. -1
XAAAB-28064

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