Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Der Ehemann betreibt ein Schuhwarengeschäft. Aufgrund einer Betriebsprüfung erkannte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die mit den minderjährigen Kindern geschlossenen stillen Gesellschaften steuerrechtlich nicht an und setzte für die Streitjahre 1975 bis 1979 die als Betriebsausgaben verbuchten Gewinnanteile nebst Zinsen dem steuerpflichtigen Gewinn der Kläger wieder hinzu. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 11. Juni 1985 ist der Prozeßbevollmächtigten der Kläger - der R-GmbH, Steuerberatungsgesellschaft - am 24. und dem FA am 23. Juli 1985 an Stelle einer Verkündung zugestellt worden. Das FG hat die Revision nicht zugelassen.
Fundstelle(n): BFH/NV 1986 S. 420 EAAAB-28053
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.