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BFH Urteil v. - II R 168/82

Die Klin. - eine Arbeitnehmerin - erwarb aufgrund notariell beurkundeten Kaufvertrages 1975 von verschiedenen Verkäufern eine Reihe von weinbaulich genutzten Grundstücken. Auf einem der Grundstücke stand ein Geräteschuppen zum Unterstellen von landwirtschaftlichem Gerät. Die Grundstücke sollten nebst aufstehender Rebanlage und Geräteschuppen übereignet werden; Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr sollten nach der Ernte 1975 auf die Klin. übergehen. Der Kaufpreis wird in der Urkunde mit . . . DM angegeben. Die Vertragsverhandlungen hatte der Vater der Klin. ge

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 698
RAAAB-28001

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