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BFH Beschluss v. - II R 127/85

Das Urteil des Finanzgerichts (FG) wurde den von einem Steuerberater als Bevollmächtigten vertretenen Klägern am 6. April 1985 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt. Ihre Revision ist am 7. Mai 1985 (einem Dienstag) beim FG eingegangen. Auf den Hinweis der Geschäftsstelle des beschließenden Senats, daß die Revision verspätet eingegangen sei, beantragten die Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Sie seien ohne Verschulden verhindert gewesen, die Revisionsfrist einzuhalten, wie sich aus folgendem ergebe:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 614
XAAAB-27990

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