Die Beteiligten streiten darum, ob die Kl. für den Kauf eines Miteigentumsanteiles an einem Grundstück die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStEigWoG in Anspruch nehmen können. Die Kl. und zwei weitere Ehepaare kauften dieses Grundstück mit drei vom Verkäufer noch zu errichtenden Reihenhäusern zu je 1/3 Anteil, wobei jedes Ehepaar seinerseits den Drittelanteil je zur Hälfte erwarb. Nach einer gleichzeitig abgeschlossenen Miteigentümervereinbarung gemäß § 1010 BGB wurde jedem Ehepaar eines der Reihenhäuser zur alleinigen Nutzung und Unterhaltung zugewiesen. Die Eintragung dieser Vereinbarung im Grundbuch wurde beantragt und bewilligt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1986 S. 164 QAAAB-27988
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