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BFH Urteil v. - III R 215/81

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb bis zum 31. Dezember 1973 ein Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft. Dieses übertrug er zum 31. Dezember 1973 durch formlose Vereinbarung auf seine Ehefrau. Von diesem Zeitpunkt an arbeitete er als Angestellter in deren Unternehmen. Er vermietete das Geschäftslokal, das in einem ihm gehörenden Gebäude lag, an seine Ehefrau für eine Mietdauer von 10 Jahren und gegen einen Mietzins, der in den ersten drei Jahren monatlich 3 500 DM betrug.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 359
EAAAB-27966

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