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BFH Urteil v. - III R 189/82

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb im Streitjahr 1975 - wie auch in den Vorjahren - einen Landwirtschaftsmaschinenhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstätte. Nachdem sie für das Streitjahr keine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen abgegeben hatte, schätzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Besteuerungsgrundlagen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 446
FAAAB-27957

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