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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 4700/03

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 2, AO § 268, AO § 278 Abs. 1

Zufluss von Zinserträgen bei Schuldumschaffung aus anderen Einlagen

Leitsatz

1. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist unzulässig, wenn bei einem Steuerbescheid gegen mehrere Steuerpflichtige die Vollstreckung auf den anderen Steuerpflichtigen beschränkt wird.

2. Bei einem Anstieg des Guthabens bei einer Anlagegesellschaft ist bei Bestehen eines Wiederanlagemandats trotz fehlender tatsächlicher Verfügungsmacht des Anlegers über die Zinsen ein Zufluss des Ertrags anzunehmen.

3. Ein Zufluss von Zinserträgen liegt auch bei illiquiden Anlagegesellschaften vor, wenn die Anlagegesellschaft bereit und in der Lage ist, auf Grund von Einzahlungen anderer Anleger, die den jeweiligen Anlegern gutgeschriebenen Renditen auszuzahlen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAB-27771

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