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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 333/04

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 3, StromStG § 2 Nr. 3, StromStV § 15 Abs. 1 S. 2

Keine Stromsteuerermäßigung für das nicht dem produzierenden Gewerbe zuzuordnende Unternehmen eines Frischmenüherstellers

Leitsatz

Das Unternehmen eines sog. Frischmenüherstellers, das verzehrfertige Mahlzeiten nicht direkt an den Konsumenten, sondern an Dritte liefert, ist gleichwohl dem (verarbeitenden) Gastgewerbe und damit nicht dem produzierenden Gewerbe in der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts zuzuordnen, so dass die Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom ausscheidet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-27764

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