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Die verdeckte Einlage im Ertragsteuerrecht
Die verdeckte Einlage ist im Ertragsteuerrecht umstritten. Streitfragen ergeben sich aus unterschiedlichen Regelungsperspektiven. Verdeckte Einlagen von Anteilen an KapGes (§ 17 Abs. 1 Satz 2 EStG) und Grundstücken (§ 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG) in eine KapGes werden als Veräußerungsgeschäfte fingiert. Die Auswirkung auf die Anteilswerte regelt bei Übertragungen von WG aus dem BV § 6 Abs. 6 EStG. Dabei wird als Bewertungsmaßstab mal der „gemeine Wert”, mal der „Teilwert” angesetzt.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass Fragen des Zusammenspiels der diversen Regelungen kontrovers diskutiert werden. Unklar ist die Antwort auf die Frage, ob die Aufdeckung der stillen Reserven zum Einlagezeitpunkt notwendig ist. Verdeckte Einlagen von Sachgesamtheiten in der Gestalt eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in Gesellschaften bilden in der Praxis entsprechendes Streitpotenzial. Im Folgenden werden wichtige Problemfelder dargestellt und Lösungsansätze aufgezeigt.
I. Definition der „verdeckten Einlage”
Weder in den Gesetzen des Gesellschafts- noch des Steuerrechts ist der Begriff „verdeckte Einlage” als Legaldefinition zu finden. Eine sinnvolle Umschreibung findet sich dagegen im bisherigen Abschn. 36a KStR 1995: „Eine v...