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OLG Stuttgart 16.03.2004 8 W 155/03, NWB 43/2004 S. 339

Erbrecht | Erbscheinsgebühren bei erbfolgebedingtem Gesellschafterwechsel

Die nach dem Nachlasswert angesetzte Gebühr für einen Erbschein verstößt auch dann nicht gegen die europäische Gesellschaftsteuer-Richtlinie, wenn der Erbschein nur für die Anmeldung des erbfolgebedingten Gesellschafterwechsels benötigt wird. Eine Erstreckung der Gebührenprivilegierungen des § 107 Abs. 3, 4 KostO auf einen nur für das Handelsregister benötigten Erbschein wäre Sache des Gesetzgebers (, ZEV 2004, 381).