Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbrecht | Erbscheinsgebühren bei erbfolgebedingtem Gesellschafterwechsel
Die nach dem Nachlasswert angesetzte Gebühr für einen Erbschein verstößt auch dann nicht gegen die europäische Gesellschaftsteuer-Richtlinie, wenn der Erbschein nur für die Anmeldung des erbfolgebedingten Gesellschafterwechsels benötigt wird. Eine Erstreckung der Gebührenprivilegierungen des § 107 Abs. 3, 4 KostO auf einen nur für das Handelsregister benötigten Erbschein wäre Sache des Gesetzgebers (, ZEV 2004, 381).