Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei sog. Non-Profit-Gesellschaft
Leitsatz
1) Kostendeckungszuschüsse, die eine Non-Profit-Gesellschaft von ihrem einzigen Gesellschafter, für den sie gegen Aufwendungsersatz
im Rahmen eines Auftragsverhältnisses tätig wird, erhält, stellen steuerpflichtigen Aufwendungsersatz dar.
2) Eine vGA in Form einer verhinderten Vermögenmehrung kann vorliegen, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem (öffentlich-rechtlichen)
Gesellschafter eine Leistung zur Verfügung stellt, ohne hierfür ein im Geschäftsverkehr übliches - nach den konkreten Umständen
des Einzelfalls zu ermittelndes - Entgelt zu erhalten.
3) Die Annahme einer vGA kann im Hinblick auf einen fehlenden Gewinnaufschlag nur dann entfallen, wenn bei einer Kapitalgesellschaft
aufgrund einer spezialgesetzlichen Regelung die Erzielung von Gewinnen ausgeschlossen ist und deshalb auch ein gedachter ordentlicher
und gewissenhafter Geschäftsleiter unter den konkreten Umständen auf einen Gewinnaufschlag hätte verzichten müssen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1715 EFG 2004 S. 1715 Nr. 22 GAAAB-27585
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