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BBK 20/2004 S. 4444
Kapitalgesellschaft | Gliederungsrechtliche Behandlung einer Einlageforderung
Einlageforderungen sind gem. (BFH/NV 2004 S. 1423) gliederungsrechtlich ausnahmslos und unabhängig vom Grund ihres Entstehens erst im Zeitpunkt ihrer Erfüllung im EK 04 zu erfassen.