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Einkommensteuer | Kindergeldberechtigung einer im Inland tätigen französischen Beamtin?
Die Klin., die als französische Beamtin an einer deutschen Schule, hier dem Deutsch-Französischen Gymnasium in Freiburg, unterrichtet, fällt in den Anwendungsbereich der EG-Verordnung Nr. 1408/71. Sie ist mithin in Deutschland nicht kindergeldberechtigt (FG Ba-Wü., Urt. v. , 14 K 111/02, rkr., EFG 2004, S. 998).