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Doppelbesteuerung | Aufteilung der Einkünfte eines im Inland wohnenden Berufskraftfahrers mit luxemburgischem Arbeitgeber
Nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit Art. 10 Abs. 1 DBA-Luxemburg sind die Einkünfte eines im Inland wohnenden Berufskraftfahrers mit luxemburgischem Arbeitgeber in Deutschland insoweit von der Besteuerung auszunehmen, als die Arbeit tatsächlich in Luxemburg ausgeübt worden ist (Bestätigung der Senatsbeschl. v. , I B 79/01, BFH/NV 2002, S. 902, und v. , I B 80/01, BFH/NV 2002, S. 1423). Dabei sind die auf Urlaubstage und auf arbeitsfreie Tage (Wochenenden, Feiertage) entfallenden Einkünfte des Berufskraftfahrers nicht in vollem Umfang, sondern lediglich anteilig der deutschen Besteuerung zu unterwerfen und im Übrigen von dieser freizustellen (). • Hinweis: Nach Art. 10 Abs. 1 DBA-Luxemburg können Einkünfte, die eine in Deutschland ansässige Person aus nichtselbständiger A...BStBl I 2002, S. 485