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Öffentlicher Dienst | Einführung der 40-Stundenwoche
Mit der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung v. (BGBl 2004 I S. 2373) wird die regelmäßige Arbeitszeit der Bundesbeamten im Durchschnitt von 38,5 auf 40 Stunden erhöht. Wird der Dienst nicht in Wechselschichten geleistet, darf die tägliche Arbeitszeit anstelle von bisher 8 nunmehr 8,5 Stunden nicht überschreiten. Die VO ist am in Kraft getreten.