Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Aufhebung des Gewerbesteuermessbescheids bei Umqualifizierung von gewerblichen Einkünften in solche einer anderen Einkunftsart nach § 35b GewStG
Gem. dem ist der GewSt-Messbescheid nach § 35b Abs. 1 Satz 1 GewStG auch dann aufzuheben oder zu ändern, wenn die vorausgegangene Aufhebung oder Änderung des ESt-Bescheids darauf beruht, dass die Tätigkeit des Stpfl. nicht mehr wie bisher als gewerbliche qualifiziert, sondern einer anderen Einkunftsart zugeordnet wird. Dazu führt der Senat weiter aus: § 35b GewStG enthält eine selbständige Rechtsgrundlage zur Änderung oder Aufhebung von GewSt-Messbescheiden und Verlustfeststellungsbescheiden. Die Vorschrift bezweckt die Vermeidung einer unerwünschten Verdoppelung von Rechtsbehelfsverfahren, in denen der Stpfl. (Rechtsbehelfsführer) sowohl gegen den ESt-(Änderungs)bescheid als auch gegen den GewSt-Messbescheid ein und dieselben Einwendungen erhebt. Dieser Zwecksetzung wäre nur unvollkommen Re...BStBl 1999 II S. 475