FG Düsseldorf Urteil - 4 K 5727/01 Erb EFG 2005 S. 91
Gesetze: AO § 47AO § 169 Abs. 1 Satz 1AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2AO § 170 Abs. 1AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1AO § 170 Abs. 5 Nr. 2 2. Alt EGAO Art. 97§ 10 Abs. 5 ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
Festsetzungsfrist bei Nichtabgabe einer
Schenkungsteuererklärung
Leitsatz
Für den Beginn der dreijährigen Anlaufhemmung bei
Nichtabgabe einer Schenkungsteuererklärung ist nicht auf den Zeitpunkt der
Kenntnis der Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung, sondern auf den
Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen.
Die vier Jahre nach der Steuerentstehung erlangte Kenntnis der
Finanzbehörde von der Schenkung löst auch dann den Beginn der
Festsetzungsfrist aus, wenn der Steuerpflichtige die sodann angeforderte
Steuererklärung nicht abgibt.
Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 91
CAAAB-27248