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FG Düsseldorf Urteil - 7 K 792/02 GE EFG 2005 S. 136

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 1 Abs. 3, GrEStG § 6 Abs. 2 Satz 1, GrEStG § 6 Abs. 4 Satz 1, GrEStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 2

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Rechtsträgerwechsel infolge Ausscheidens der Komplementär-GmbH einer grundbesitzhaltenden GmbH & Co KG

Leitsatz

  1. Eine Gesellschaft, in die zuvor alle Anteile an einer grundbesitzhaltenden GmbH & Co KG verdeckt eingelegt worden sind, verwirklicht den grunderwerbsteuerlichen Tatbestand des Rechtsträgerwechsels, wenn sie durch Ausscheiden der Komplementär-GmbH als einzig verbleibender Gesellschafter der KG im Wege der Anwachsung Alleineigentümer der bislang im Gesamthandseigentum stehenden Grundstücke wird.

  2. Dieser Anwachsungsvorgang ist auch bei Erwerb der Kommanditbeteiligung und der Komplementär-GmbH innerhalb der Fünfjahressperrfrist von der Grunderwerbsteuer befreit, da der hierin liegende Übergang der gesamthänderischen Mitberechtigung an dem Grundbesitz durch mittelbare Anteilsvereinigung bereits der Grunderwerbsteuer unterlegen hat und damit die Möglichkeit einer Steuerumgehung ausscheidet.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1363 Nr. 22
EFG 2005 S. 136
EFG 2005 S. 136 Nr. 2
SAAAB-27247

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