FG Düsseldorf Urteil - 7 K 792/02 GE EFG 2005 S. 136
Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 1 Abs. 3, GrEStG § 6 Abs. 2 Satz 1, GrEStG § 6 Abs. 4 Satz 1, GrEStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 2
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Rechtsträgerwechsel infolge
Ausscheidens der Komplementär-GmbH einer grundbesitzhaltenden GmbH &
Co KG
Leitsatz
Eine Gesellschaft, in die zuvor alle Anteile an einer
grundbesitzhaltenden GmbH & Co KG verdeckt eingelegt worden sind,
verwirklicht den grunderwerbsteuerlichen Tatbestand des
Rechtsträgerwechsels, wenn sie durch Ausscheiden der
Komplementär-GmbH als einzig verbleibender Gesellschafter der KG im Wege
der Anwachsung Alleineigentümer der bislang im Gesamthandseigentum
stehenden Grundstücke wird.
Dieser Anwachsungsvorgang ist auch bei Erwerb der
Kommanditbeteiligung und der Komplementär-GmbH innerhalb der
Fünfjahressperrfrist von der Grunderwerbsteuer befreit, da der hierin
liegende Übergang der gesamthänderischen Mitberechtigung an dem
Grundbesitz durch mittelbare Anteilsvereinigung bereits der Grunderwerbsteuer
unterlegen hat und damit die Möglichkeit einer Steuerumgehung ausscheidet.
Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1363 Nr. 22
EFG 2005 S. 136
EFG 2005 S. 136 Nr. 2
SAAAB-27247