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FG Düsseldorf Urteil - 7 K 4251/02 GE EFG 2005 S. 135

Gesetze: GrEStG § 3 Nr. 2 Satz 1, GrEStG § 3 Nr. 2 Satz 2, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1, GrEStG § 38

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erbbaurechtsübertragung unter Verzicht auf Erbbauzins für die Dauer der Nutzung zu karitativen Zwecke

Leitsatz

Wird ein Erbbaurecht unter aufschiebendem und rückwirkend wirksamem Verzicht auf den Erbbauzins für die Dauer der Nutzung des Objekts für karitative Zwecke übertragen, so erfolgt der Erwerb mangels einer Gegenleistung unentgeltlich und ist von der Grunderwerbsteuer befreit.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 135
EFG 2005 S. 135 Nr. 2
KÖSDI 2005 S. 14555 Nr. 3
IAAAB-27246

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