Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen
Einkommensteuer 1996, 1997, 1998
Leitsatz
Ein Mietverhältnis zwischen Kindern und Eltern bzw. Schwiegereltern hält einem Fremdvergleich nicht stand, wenn die Leistungspflichten
nicht vollständig eindeutig vertraglich bestimmt sind (hier: keine individuelle Vereinbarung über die Pflicht zur Tragung
von Nebenkosten), der Differenzbetrag aufgrund einer Mieterhöhung, der mehr als 50 v.H. des Mietzinses beträgt, in bar entrichtet
werden sollte, sowie schriftlich Vereinbartes und tatsächliche Durchführung des Vertrages in einem erheblichen Punkt voneinander
abweichen.
Fundstelle(n): FAAAB-27234
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