Pfändungs- und Einziehungsverfügung (Aussetzung der Vollziehung)
Pfändbarkeit von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts
Örtliche Zuständigkeit für die Vollstreckung von durch die in einem anderen Ort ausgeübte frühere freiberufliche Tätigkeit
verursachte Einkommensteuer
Leitsatz
1. Ernstlich zweifelhaft ist, ob Honorarforderungen aus der früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt der Pfändung unterliegen,
wenn die Mandanten nicht eingewilligt haben.
2. An der Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamts für die Vollstreckung von Einkommensteuer natürlicher Personen ändert sich
auch nichts dadurch, dass die zu vollstreckende Einkommensteuer auf der früheren freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt
im Bezirk eines anderen Finanzamts beruht.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 14 EFG 2005 S. 14 Nr. 1 AAAAB-27227
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