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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 2 K 658/02 EFG 2004 S. 1814

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 2 BauO BB § 6 Abs. 6 Nr. 2 BauO BB § 66 BauO BB § 67 Abs. 2 Nr. 9 BauNVO § 14

Eigenheimzulage für angebauten Wintergarten

Genehmigungspflicht des Bauvorhabens

Festsetzung der Eigenheimzulage für 2001

Leitsatz

1. Der Anbau eines wegen Einbaus einer Heizung zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeigneten Wintergartens bedarf einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, da es sich weder um ein untergeordnetes Vorhaben, noch um eine Nebenanlage handelt.

2. Eine zunächst von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde wegen unvollständiger Angaben im Bauantrag erteilte Baufreistellungsbescheinigung indiziert keine Genehmigungsfreiheit, wenn später eine Baugenehmigung erteilt wird. Eine Festsetzung von Eigenheimzulage kann erst ab dem Jahr erfolgen, in dem die erforderliche Genehmigung des Bauvorhabens erteilt worden ist.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1814
QAAAB-27200

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