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FG des Landes Brandenburg Beschluss v. - 3 V 2238/03 EFG 2004 S. 1839

Gesetze: EStG 1999 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 3 S. 3, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 4 S. 1, AO 1977 § 218, AO 1977 § 240

Aufhebung der Vollziehung des bereits vollzogenen und vollstreckten Einkommensteuerbescheids 1999 bezüglich darin besteuerter Wertpapier-Spekulationsgeschäfte

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO)

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Es bestanden im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG zum strukturellen Vollzugsdefizit bereits vor dem Jahr 2001 ernstliche, die nachträgliche Aufhebung der Vollziehung (auch bezüglich entstandener Säumniszuschläge und vom FA vorgenommener oder erwirkter Vollstreckungsmaßnahmen) rechtfertigende Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids, in dem für den Veranlagungszeitraum 1999 private Veräußerungsgeschäfte aus Wertpapiergeschäften „Spekulationsgewinne”) besteuert wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1839
EFG 2004 S. 1839 Nr. 24
XAAAB-27199

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