Zufluss von
Betriebseinnahmen bei einer selbständig tätigen Untervertreterin
durch Zahlung der Beiträge zu einer zu ihren Gunsten abgeschlossenen
Firmendirektversicherung durch den Versicherungsunternehmer
Leitsatz
Beiträge, die ein
Versicherungsunternehmer an eine zugunsten einer für ihn tätigen
selbständigen Untervertreterin zur unmittelbaren Absicherung ihrer
späteren Versorgung abgeschlossene Firmendirektversicherung leistet, sind
bei der Untervertreterin als Betriebseinnahmen bereits bei Zahlung der
Beiträge „vorgelagert” zu besteuern, wenn ihr nach den
Bestimmungen des Versicherungsvertrages ein unwiderrufliches Bezugsrecht
eingeräumt ist. Entscheidend ist, dass bei erwartungsgemäßem
Verlauf des Auftragsverhältnisses die Ansprüche aus dem Vertrag auf
die Untervertreterin zu übertragen waren; ein Heimfallrecht zugunsten des
Versicherungsunternehmers für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des
Untervertreterverhältnisses ist hier ohne Bedeutung.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1827 EFG 2004 S. 1827 Nr. 24 ZAAAB-27194
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