Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften [1]
§ 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches [2]
Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:
(weggefallen)
(weggefallen)
das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte,
Gesetze, die eine entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Vierzehnten Buches vorsehen, insbesondere
§ 59 Absatz 1 des Bundesgrenzschutzgesetzes,
die §§ 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes,
die §§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sowie
die §§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,
(weggefallen)
das Wohngeldgesetz,
(weggefallen)
das Adoptionsvermittlungsgesetz,
(weggefallen)
das Unterhaltsvorschussgesetz,
der Erste und Zweite Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes,
der Fünfte Abschnitt des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,
das Soldatenentschädigungsgesetz.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAB-27117