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HRG § 52

3. Kapitel: Mitglieder der Hochschule

2. Abschnitt: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal

§ 52 (weggefallen) [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAB-27110

1Anm. d. Red.: § 52 weggefallen gem. Gesetz v. (BGBl I S. 3835) mit Wirkung v. .

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