3. Kapitel: Mitglieder der Hochschule
2. Abschnitt: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
§ 44 Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren [1]
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich
ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
pädagogische Eignung,
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle
zusätzliche wissenschaftliche Leistungen,
zusätzliche künstlerische Leistungen oder
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mehrjährigen beruflichen Praxis.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAB-27110
1Anm. d. Red.: § 44 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 3835) mit Wirkung v. .