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SGB IX (bis 2018) § 5

Teil 1: Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Kapitel 1: Allgemeine Regelungen

§ 5 Leistungsgruppen

Zur Teilhabe werden erbracht

  1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

  2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

  3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,

  4. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

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SAAAB-27101

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