Suchen
SGB IX (bis 2018) § 27

Teil 1: Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Kapitel 4: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

§ 27 Krankenbehandlung und Rehabilitation

Die in § 26 Abs. 1 genannten Ziele sowie § 10 gelten auch bei Leistungen der Krankenbehandlung.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAB-27101

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden