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Betriebsgrößenklassen
Gemäß § 32 Abs. 4
BpO erfolgt die Einordnung von Betrieben als Groß-,
Mittel-, Klein- oder Kleinstbetrieb nach bestimmten Einordnungsmerkmalen
(§ 3
BpO) alle drei Jahre. Es gelten die Abgrenzungsmerkmale
der beiligenden Übersicht.
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