Drittes Kapitel: Leistungen der Krankenversicherung
Dritter Abschnitt: Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [1]
§ 24c Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [2]
1Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen,
Entbindung,
häusliche Pflege,
Haushaltshilfe,
Mutterschaftsgeld.
2Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAB-27100