1Anm. d. Red.:
Abschnittsüberschrift i. d. F. des Gesetzes v.
(BGBl I S.
378) mit Wirkung v. 1. 1.
2009.
2Anm. d. Red.: § 177
weggefallen gem. Gesetz v.
(BGBl I S.
378) mit Wirkung v. 1. 4.
2007.
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