BetrAVG § 30b
Zweiter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften [1]
§ 30b [2]
§ 4 Abs. 3 gilt nur für Zusagen, die nach dem erteilt wurden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAB-27092
§ 4 Abs. 3 gilt nur für Zusagen, die nach dem erteilt wurden.
Fundstelle(n):
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XAAAB-27092