BetrAVG § 24
Siebter Abschnitt: Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag [1]
Unterabschnitt 2: Tarifvertrag und reine Beitragszusage [2]
§ 24 Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer [3]
Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anwendung der einschlägigen tariflichen Regelung vereinbaren.
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XAAAB-27092